Unter der Anleitung des OCMW können wir auf Nachfrage einen Schnellscan für das Ausland erstellen. Die gelieferten Signalakten werden im Ausland einer schnellen Prüfung unterzogen, um festzustellen, ob es sich um vermutlichen zweckwidrigen Gebrauch des Unterhaltsgeldes handelt. Bei einem negativen Ergebnis (kein Vermögen nachgewiesen), wird die Untersuchung unterbrochen und es wird keine Vergütung berechnet. Das ist unser Risiko. Wenn es eindeutige Hinweise auf Vermögen / Besitz gibt, wird eine umfassende Untersuchung eingeleitet, wobei eine Übersicht über das gesamte Vermögen erstellt und dieses dann geschätzt wird. Diese gesamte Untersuchung wird zu einem Festpreis pro Akte durchgeführt, die mit einem Ihnen angebotenen Abschlussbericht mit den Erkenntnissen beendet wird.
Negative Untersuchungen (kein Vermögen nachgewiesen) werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt. (2 x angegeben) Außerdem garantieren wir eine maximale Bearbeitungszeit von 2 Monaten.